Gewerbeaufsicht in der Physiopraxis: Was Inhaber wissen sollten

Betrachten Sie die Gewerbeaufsicht als rotes Tuch? Dann sehen Sie’s doch mal positiv: Diese Institution hat in erster Linie die Gesundheit und Sicherheit Ihrer Mitarbeitenden und Patienten im Sinn. Die gleiche Zielsetzung also, wie sie jede Physiopraxis verfolgt. proxovision sprach mit dem Geschäftsführer eines Reha-Zentrums, dem Gewerbeaufsicht und Berufsgenossenschaft innerhalb von eineinhalb Jahren gleich dreimal auf die Pelle rückten. Tim Höper nahm’s gelassen, denn bei sämtlichen Kontrollen war alles in Ordnung.

Foto: iStock/Rostislav_Sedlacek

Bei einer Kontrolle nimmt die Gewerbeaufsicht folgende Bereiche ins Visier:


1. Arbeits- und Sozialschutz

>>  Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes (Höchstarbeitszeiten, Pausenregelungen und Ruhezeiten)
>>  Einhaltung von Regelungen zu Mindestlohn, Mutterschutz u. a.
>>  sichere und ergonomische Arbeitsplätze, z. B. höhenverstellbare Behandlungsliegen, gute Beleuchtung u. a.
>>  regelmäßige Schulung zu Sicherheitsthemen

2. Hygiene und Gesundheitsschutz

Gerade in Branchen mit engem Kundenkontakt überwacht die Gewerbeaufsicht sehr genau, ob Hygienevorschriften eingehalten werden, um die Gesundheit der Kunden und der Belegschaft zu schützen. Physiotherapiepraxen und Rehazentren müssen ein umfassendes Hygienekonzept sowie Maßnahmen zum Infektionsschutz vorlegen können.

3. Brandschutz und Notfallmanagement

>>  Funktion, ordnungsgemäße Platzierung, regelmäßige Wartung und Kennzeichnung von Feuerlöschern
>>  Brandschutzkonzept sowie die Flucht- und Rettungswege
>>  Notfallausrüstung: Defibrillatoren, Erste-Hilfe-Kästen und Schulung der Mitarbeiter

4. Technische Sicherheit

>>  Nutzung von zertifizierten Medizinprodukten in der Physiotherapie
>>  Betriebssicherheit von Therapiegeräten, Arbeitsmitteln und anderen technischen Geräten
>>  Einhaltung von Vorschriften zur Wartung und zum sicheren Betrieb der Geräte und Arbeitsmittel

5. Umweltschutz

Auch Therapieeinrichtungen müssen sicherstellen, dass die Mitarbeitenden alle gültigen Umweltvorschriften einhalten, beispielsweise beim Umgang mit Desinfektions- und Reinigungsmitteln (Lagerung, Kennzeichnung und Verwendung) oder mit Abfällen.

Sollten die Prüfer bei einer Kontrolle Unstimmigkeiten feststellen, können sie zunächst Nachbesserung einfordern und nach einer gewissen Frist erneut kontrollieren. Die Behörde kann Verstöße gegen geltendes Recht durch Auflagen oder Bußgelder ahnden und im schlimmsten Fall sogar eine Praxis schließen.

In der Physiopraxis: Gerätesicherheit im Fokus

Besonders akribisch durchleuchtet werden in der Physiobranche die Sicherheit der Therapiegeräte, die Ergonomie der Arbeitsplätze und die Hygienekonzepte. Zunächst begutachteten die Prüfer bei MARE AKTIV den Arbeitsschutz-Ordner der Praxis und checkten kurz nach der Corona-Pandemie auch die COVID-19-Dokumente. Überprüft wurde beispielsweise, ob alle Teammitglieder die Aufklärungsbögen zum Infektionsschutz unterzeichnet hatten.

Foto: iStock/Panuwat Dangsungnoen

Hygiene und Infektionsschutz weiterhin relevant

Die Corona-Pandemie hat deutlich gemacht, wie wichtig Hygiene und Infektionsschutz gerade in der Gesundheitsbranche sind. Seither werden die damit verbundenen Maßnahmen von der Gewerbeaufsicht verstärkt kontrolliert, und dies wird wohl auch so bleiben – zum Wohl von Patienten und Mitarbeitenden. Untersucht wird beispielsweise, ob genügend Möglichkeiten vorhanden sind, um sich die Hände zu waschen und zu desinfizieren und ob hierauf deutlich und verständlich hingewiesen wird. Auch die sichere Aufbewahrung von Desinfektionsmitteln steht auf der Checkliste. „Die haben sogar überprüft, ob wir Schutzbrillen und Zangen vorhalten, mit denen wir Paraffinkissen aus dem Wasserbad heben”, erzählt Tim Höper.

Veröffentlicht am 22.01.2025