Der Weg zum sicheren Medizinprodukt

Zertifizierte Medizinprodukte garantieren sowohl ihre Wirksamkeit als auch ihre Sicherheit. Wie aber entsteht ein Medizinprodukt? Wie sieht die Arbeit des Regulatory Affairs Managers bei proxomed, einer Marke der PHYSIOMED ELEKTROMEDIZIN AG, aus? Und was müssen Physiopraxen und Rehazentren beachten, damit sie auch wirklich sichere und wirksame Geräte kaufen? Dies erklärt Dr. Peter Wilke, Regulatory Affairs Manager.

In drei Schritten zur Zulassung
 

1. Erstellung von Prüfspezifikationen auf Basis der Produktnorm

Basis für die Zulassung jedes Medizinprodukts ist eine Produktnorm, welche die Anforderungen bezüglich Sicherheit und Wirksamkeit beschreibt. „Festgelegt wird hier beispielsweise die mechanische Festigkeit, also wie stabil ein Gerät sein muss, damit es auch nach vielen Jahren noch sicher und wirksam funktioniert“, erklärt Peter Wilke. Aufgrund der Produktnorm formuliert der Regulatory Affairs Manager für das betreffende Gerät detaillierte Prüfspezifikationen. Diese geben vor, wie genau ein Gerät zu testen ist und wie der Prüfbericht aussehen muss. Die Prüfspezifikationen gibt Wilke an die Entwicklungsabteilung weiter. „Wir testen bis ins allerletzte Detail und sorgen dafür, dass der Prüfbericht weltweit gültig ist und gelesen werden kann“, so Wilke.

2. Check der Prüfprotokolle

Im zweiten Schritt checkt der Regulatory Affairs Manager die Prüfprotokolle und stellt fest, ob alle Anforderungen der Produktnorm umgesetzt sind. „Zu prüfen ist beispielsweise, ob die Kunststoffgriffe eines Geräts rückstandsfrei sind, also keine giftigen Substanzen enthalten. Denn die Normen dienen ja am Ende der Sicherheit der Patienten“, erklärt Wilke.

3. Produktzulassung

Abschließend überprüft der Regulatory Affairs Manager, ob alle notwendigen Nachweise vorhanden sind. Wenn jedes einzelne Prüfprotokoll verifiziert ist, erstellt er die Konformitätserklärung, die bestätigt, dass das Gerät nach dem aktuellen Stand der Technik gefertigt ist und den vorgegebenen Anforderungen entspricht. Damit wird das Produkt für den europäischen Markt zugelassen. Sichtbares Zeichen ist das CE-Zeichen auf dem Typenschild. Bei besonders sicherheitsrelevanten Produkten muss eine Benannte Stelle in das Verfahren eingebunden werden. Im Falle von proxomed ist dies der TÜV Süd mit Sitz in München. „Die Konformitätserklärung bietet Physiopraxen und Rehazentren die Garantie, dass sie ein wirksames und sicheres Medizinprodukt kaufen. Sie sorgen damit nicht nur für die Sicherheit ihrer Patientinnen und Patienten, sondern auch für die Seriosität ihres Unternehmens“, so Peter Wilke.

So erkennen Sie ein sicheres Medizinprodukt

  • Konformitätserklärung: Lassen Sie sich zu jedem Gerät die Konformitätserklärung aushändigen. Damit bestätigt der Hersteller, dass sein Gerät den geltenden Produktnormen in Sachen Wirksamkeit und Sicherheit entspricht.
  • Typenschild: Achten Sie darauf, dass hier das Symbol „MD“ für „Medical Device“ und das CE-Zeichen aufgebracht sind. Nur dann handelt es sich um ein Gerät, das nach den Produktnormen zugelassen ist und der EU-Medizinprodukteverordnung (Medical Device Regulation, MDR) entspricht.
  • EUDAMED-Datenbank: Überprüfen Sie, ob der Hersteller in dieser Datenbank gelistet ist. Dies ist laut MDR für jeden Hersteller von Medizinprodukten und für seine Geräte Pflicht.

Was ist eine EU-Konformitätserklärung?

Eine EU-Konformitätserklärung ist ein zwingend notwendiges Dokument, das entweder der Hersteller eines Geräts oder ein bevollmächtigter Vertreter unterschreiben muss. Damit erklärt der Hersteller, dass seine Produkte den EU-Anforderungen entsprechen. Mit der Unterzeichnung der Konformitätserklärung übernimmt der Hersteller die volle Verantwortung dafür, dass sein Produkt dem geltenden EU-Recht entspricht.