Wer seine Physiotherapiepraxis umweltschonend baut und ausstattet, spart nicht nur Energie und andere Ressourcen, sondern auch Geld. Dabei können Sie finanziell auf unterschiedliche Weise profitieren: Erstens, indem Sie sparsam planen und wirtschaften. Und zweitens, indem Sie finanzielle Anreize nutzen. Wir stellen Ihnen verschiedene Förderprogramme und Steuersparmöglichkeiten vor.
Klar: Die Physiotherapie zählen nicht zu den energieintensiven Wirtschaftsbranchen. Dennoch ist nicht zu unterschätzen, wie viel Energie eine Praxis im Jahreslauf verbraucht und wie viel CO2 dadurch direkt oder indirekt in die Atmosphäre gelangt. Um Umwelt und Klima möglichst wenig zu belasten, lohnt es sich, die Energiebilanz des Unternehmens regelmäßig unter die Lupe zu nehmen und zu optimieren – etwa durch energiesparende Heizsysteme, Solarenergie, Gebäudedämmung oder E-Autos. Der Staat und andere Institutionen fördern umweltschonende Maßnahmen.
1. Förderprogramme der KfW
Seit Jahrzehnten unterstützt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) kleine, mittelständische und große Unternehmen durch die unterschiedlichsten Fördermaßnahmen. 2023 floss ein Drittel von insgesamt 111,3 Mrd. Euro in Maßnahmen zum Klima- und Umweltschutz. Dies heißt auch für Physiopraxen und Rehakliniken: Sie können zinsgünstige Kredite und Tilgungszuschüsse beantragen, wenn Sie in energieeffiziente Gebäude und Technologien investieren. Sollten Sie also eine Solar- oder Photovoltaikanlage, ein energieeffizienteres Heizungs- und Lüftungssystem oder eine neue Wärmedämmung für Ihre Praxis planen, kann ein zinsgünstiger Kredit der KfW in Frage kommen.
2. Bundesförderung für effiziente Gebäude
Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Sanierung von Gebäuden, die dauerhaft Energiekosten einsparen und damit das Klima schützen (z. B. Dämmung, neue Fenster, Heizung, Solaranlagen, Wärmepumpen oder andere erneuerbare Energiequellen). Außerdem fördert das BAFA Energieberatungen für Nichtwohngebäude, zu denen auch Physiotherapiepraxen zählen.
3. Steuerliche Abschreibungen
Absetzung für Abnutzung (AfA): Nachhaltige Investitionen wie energieeffiziente Geräte oder Solaranlagen können gemäß der normalen AfA über eine kürzere Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Dies spart Steuern.
Sonderabschreibungen: Investitionen in energieeffiziente Maßnahmen oder erneuerbare Energien können oft über Sonderabschreibungen schneller abgeschrieben werden, wenn Sie beispielsweise an Wänden, Dachflächen oder Geschossdecken eine neue Wärmedämmung anbringen, Fenstern oder Außentüren erneuern, den sommerlichen Wärmeschutz verbessern oder energieeffiziente Lüftungsanlagen einbauen. Dies reduziert die steuerpflichtigen Gewinne und damit die Steuerlast der Praxis.
4. Umweltbonus und steuerliche Erleichterungen für E-Mobilität
Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge: Die Anschaffung eines rein elektrisch betriebenen Fahrzeugs bringt nicht nur der Umwelt, sondern auch dem Praxiskonto Vorteile. Aktuell gilt: Reine E-Autos (also nicht Plug-in-Hybride!), die zwischen dem 18.05.2011 und dem 31.12.2025 erstmals zugelassen wurden oder werden, sind bis zum 31.12.2030 von der Kfz-Steuer befreit. Der Umweltbonus beim Kauf von Elektrofahrzeugen ist dagegen Ende 2023 abgelaufen.
5. Förderprogramme der Länder und Kommunen:
Darüber hinaus gibt es immer wieder regionale Förderprogramme, die speziell für kleine und mittlere Unternehmen im Gesundheitswesen aufgelegt sein können. Informieren Sie sich bei Ihrer zuständigen Wirtschaftsförderung, Stadt oder Gemeinde über solche Programme.
Wichtig: Die Förderbedingungen und steuerlichen Regelungen unterliegen ständigen Änderungen. Wenn Sie also Fördermöglichkeiten und steuerliche Vorteile für Ihre Physio- oder Ergopraxis nutzen möchten, empfiehlt sich in jedem Fall professionelle Unterstützung: Steuerberater oder Fachleute für Fördermittelberatung sind gerne dabei behilflich, Ihre individuelle Situation zu analysieren, die geeigneten Programme zu finden und die notwendigen Anträge zu stellen. Die in diesem Artikel gemachten Angaben sind ohne Gewähr und ersetzen keine Steuer- oder Finanzberatung.