Geräte-Leasing für Physiopraxen

Die Zinsen steigen rasant. Die Kaufkraft sinkt. Außerdem kämpfen manche Physiotherapie-Praxen noch mit den Auswirkungen der Coronakrise. Viele sind deshalb bei der Anschaffung neuer Geräte eher zurückhaltend. Die Lösung: Leasing. Es ist die perfekte Möglichkeit, technisch immer auf dem neuesten Stand zu sein und dabei finanziell flüssig zu bleiben – egal ob Existenzgründer oder bestehende Praxis. Lesen Sie hier, wie Sie zügig an einen guten Leasingvertrag kommen.

Die vergangenen drei Jahre waren für die Gesundheitsbranche eine große Herausforderung. Viele Physios, die eine eigene Praxis gründen wollten, hielten sich zurück. In bestehenden Praxen wurde die geplante Anschaffung neuer Geräte erstmal auf Eis gelegt. Doch die Branche boomt wieder. Viele Praxisinhaber denken über die Anschaffung neuer Geräte nach und Neueinsteiger wagen sich jetzt an die Gründung der eigenen Praxis.

Immer up-to-date durch Geräte-Leasing

Während die Praxisaustattung meist per Kredit finanziert wird, empfiehlt sich für die therapeutische Ausstattung wie Geräte und Therapieliegen eine Finanzierung durch Leasing. Größter Vorteil: Sie haben die Möglichkeit, immer auf dem neuesten Stand der Technik zu sein, da Sie die Geräte – je nach Vertragskonstellation – am Ende der Leasing-Laufzeit zurückgeben können. Dies ist durch die schnelle technische Entwicklung gerade bei IT-gestützten Geräten und in der Elektrotherapie sehr sinnvoll.

Auch steuerlich ist Geräte-Leasing vorteilhaft, da weder die Geräte noch die Raten in der Bilanz des Unternehmens auftauchen. Dies schont das Eigenkapital und stärkt die Bonität der Praxis, etwa für Kredite. Außerdem sind die Leasingraten in der Regel als Betriebsausgaben steuerlich voll absetzbar.

Robert Keck, Foto: PraxisLeasing

Das A & O: Ein guter Businessplan

Existenzgründer, die ihren Gerätepark per Leasing finanzieren möchten, brauchen zunächst einen professionellen Businessplan mit detaillierter Standortanalyse. Dieser belegt dem Leasinggeber, dass die Praxis am geplanten Standort erfolgreich sein kann. „Es lohnt sich wirklich, hier Zeit und Mühe zu investieren“, betont Robert Keck. „Man kann sich auch von einem Unternehmens- oder Steuerberater unterstützen lassen. Außerdem bieten manche Gerätehersteller ihren Kunden Hilfe beim Businessplan an. Auf keinen Fall sollte man vorgefertigte Businesspläne aus dem Internet nutzen. Das fällt jedem Leasinggeber auf“, warnt der Experte.

Das muss in einen Businessplan:
 

  • Kurze Zusammenfassung zu Ausrichtung und Zielsetzung der Praxis:
    • Warum mache ich das?
    • Was sind die Schwerpunkte des Praxisangebots, z. B. Kinder, geriatrische oder neurologische Reha?
    • Was hebt die Praxis von Mitbewerbern ab (USP)?
    • Was spricht dafür, dass die Praxis erfolgreich wird?
  • Standortanalyse
  • Planzahlen zur Liquiditätsberechnung, also anvisierte Umsätze und Kosten für die ersten drei Jahre, gern als Excel-Tabelle:
    • Zahl der Kunden und Patienten
    • Anteil Kassenleistungen und IGeL
    • Ausgaben für Miete, Personal, Marketing, Werbung, Kredite, Leasing usw.
  • Vita des Existenzgründers, um die Erfahrung zu belegen
  • Auftragsvolumen: Liste der gewünschten Geräte, falls schon das konkrete Angebot eines Herstellers vorliegt

Auf Basis möglichst umfangreicher Informationen von Seiten der Praxis erstellt ein Leasinggeber dann ein Angebot oder bietet auch mehrere verschiedene Leasing-Optionen an.

Foto: iStock/Ralf Hahn

Folgende Parameter gehören in jeden Leasingvertrag:
 

  • Laufzeit des Vertrags
  • Höhe der Anzahlung (Leasingsonderzahlung)
  • mit oder ohne Restwert
  • monatliche Leasingrate
  • Rückgabekonditionen

Der Standard-Leasingvertrag für die Physiobranche sieht meist eine Laufzeit von 60 Monaten und einen Restwert von 10% vor.

Die Laufzeit des Leasingvertrags darf sich zwischen 40 und 90 Prozent der Abschreibungsdauer der Geräte bewegen. Zum Ablauf der Leasingzeit stellt der Leasingnehmer die Objekte zur Abholung bereit. Der Leasinggeber kann dem Leasingnehmer auch anbieten, die Geräte zu übernehmen, wobei der vorher kalkulierte Restwert nicht dem tatsächlich zu bezahlenden Betrag entsprechen muss. Um technisch immer up-to-date zu sein, entscheiden sich viele Praxen nach Ende der Laufzeit für neue Geräte und einen neuen Leasingvertrag. Dies hängt auch von der Marktsituation, den eigenen finanziellen Möglichkeiten und von der Art der Geräte ab. Therapieliegen werden beispielsweise gerne im Rahmen einer Teilablöse übernommen, da sich hierbei der technische Standard kaum verändert.

Bitte beachten Sie auch, dass die Vorgaben der Hersteller für Service und Wartung an die Leasingnehmer ausgelagert werden. Die Praxis ist also dafür verantwortlich, die Geräte in einwandfreiem Zustand wieder zurückzugeben.

Anschlussvertrag meist ein Kinderspiel

Möchte man nach Ablauf eines Leasingvertrags einen Vertrag für neue Geräte abschließen, ist dies meist sehr viel einfacher erledigt als ein Erstvertrag bei Praxisgründung. Damit die Bonitätsprüfung möglichst schnell über die Bühne geht, empfiehlt Robert Keck Praxisinhabern: „Schauen Sie, dass Sie mit Ihren Geschäftszahlen immer up-to-date sind und gehen Sie immer wieder aktiv auf die Creditreform zu, um positiv bewertet zu werden.“

Als Wirtschaftsauskunftei sammelt die Creditreform (Crefo) Daten zur Kreditwürdigkeit von Unternehmen und stellt diese beispielsweise Banken und Finanzdienstleistern zur Verfügung.  „Eine gute Crefo-Bewertung ist die halbe Miete“, so der Leasing-Experte. „Liefern Sie der Crefo regelmäßig relevante Unterlagen wie etwa gute betriebswirtschafliche Auswertungen, Jahresabschlüsse, Steuerbescheide und Unterlagen Ihres Steuerberaters. So sorgen Sie selbst dafür, dass Sie gut dastehen.“ Auch Fortbildungszertifikate, die Zulassung als Physiotherapeut oder der Hinweis auf die eigene Website können zu einer positiven Bewertung bei der Crefo beitragen.

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