Die Zinsen steigen rasant. Die Kaufkraft sinkt. Außerdem kämpfen manche Physiotherapie-Praxen noch mit den Auswirkungen der Coronakrise. Viele sind deshalb bei der Anschaffung neuer Geräte eher zurückhaltend. Die Lösung: Leasing. Es ist die perfekte Möglichkeit, technisch immer auf dem neuesten Stand zu sein und dabei finanziell flüssig zu bleiben – egal ob Existenzgründer oder bestehende Praxis. Lesen Sie hier, wie Sie zügig an einen guten Leasingvertrag kommen.
Die vergangenen drei Jahre waren für die Gesundheitsbranche eine große Herausforderung. Viele Physios, die eine eigene Praxis gründen wollten, hielten sich zurück. In bestehenden Praxen wurde die geplante Anschaffung neuer Geräte erstmal auf Eis gelegt. Doch die Branche boomt wieder. Viele Praxisinhaber denken über die Anschaffung neuer Geräte nach und Neueinsteiger wagen sich jetzt an die Gründung der eigenen Praxis.
Physiotherapeuten sind bei Finanzdienstleistern beliebt
Bei der Finanzierung müssen sich Physios meist keine Sorgen machen. Schließlich sind Physiotherapiepraxen für Finanzierungsdienstleister beliebte Kunden. Da die meisten Praxen gut gebucht sind und durch Kassenleistungen über gesicherte Umsätze verfügen, erhalten sie im Normalfall schnell einen guten Finanzierungsvertrag – vorausgesetzt, sie haben ihre Zahlen in Ordnung.
Zweigleisig fahren mit Kredit und Leasing
Vor allem für Neueinsteiger ist die Finanzierung der Geräte zu Beginn ein Buch mit sieben Siegeln: Welche Finanzierung ist die richtige? Was gilt es zu beachten? „Die meisten Neugründer entscheiden sich für eine zweigleisige Finanzierung“, erklärt Robert Keck, Firmenberater bei PraxisLeasing. Das unabhängige Dienstleistungsunternehmen aus Neu-Ulm hat sich auf Leasing-Finanzierung im Gesundheitswesen spezialisiert, darunter viele Physiotherapiepraxen und Rehazentren.
„Für die Praxisräume und die Einrichtung – vom Umbau der Räumlichkeiten über die Empfangstheke bis zur Installation der EDV – nutzen die Gründer normalerweise entweder Eigenkapital oder eine Kreditfinanzierung. Sinnvoll ist meist die Kombination aus einem Investitionskredit und einem Betriebsmittelkredit.“ Der Investitionskredit finanziert vor allem die Praxisausstattung, der Betriebsmittelkredit stellt gerade in der Anfangsphase die Deckung der laufenden Kosten sicher. Hierzu zählen etwa Personal,- Raum- und Fahrzeugkosten sowie Kosten für Marketing und Beratung.
Immer up-to-date durch Geräte-Leasing
Während die Praxisaustattung meist per Kredit finanziert wird, empfiehlt sich für die therapeutische Ausstattung wie Geräte und Therapieliegen eine Finanzierung durch Leasing. Größter Vorteil: Sie haben die Möglichkeit, immer auf dem neuesten Stand der Technik zu sein, da Sie die Geräte – je nach Vertragskonstellation – am Ende der Leasing-Laufzeit zurückgeben können. Dies ist durch die schnelle technische Entwicklung gerade bei IT-gestützten Geräten und in der Elektrotherapie sehr sinnvoll.
Auch steuerlich ist Geräte-Leasing vorteilhaft, da weder die Geräte noch die Raten in der Bilanz des Unternehmens auftauchen. Dies schont das Eigenkapital und stärkt die Bonität der Praxis, etwa für Kredite. Außerdem sind die Leasingraten in der Regel als Betriebsausgaben steuerlich voll absetzbar.
Das A & O: Ein guter Businessplan
Existenzgründer, die ihren Gerätepark per Leasing finanzieren möchten, brauchen zunächst einen professionellen Businessplan mit detaillierter Standortanalyse. Dieser belegt dem Leasinggeber, dass die Praxis am geplanten Standort erfolgreich sein kann. „Es lohnt sich wirklich, hier Zeit und Mühe zu investieren“, betont Robert Keck. „Man kann sich auch von einem Unternehmens- oder Steuerberater unterstützen lassen. Außerdem bieten manche Gerätehersteller ihren Kunden Hilfe beim Businessplan an. Auf keinen Fall sollte man vorgefertigte Businesspläne aus dem Internet nutzen. Das fällt jedem Leasinggeber auf“, warnt der Experte.
Das muss in einen Businessplan:
- Kurze Zusammenfassung zu Ausrichtung und Zielsetzung der Praxis:
- Warum mache ich das?
- Was sind die Schwerpunkte des Praxisangebots, z. B. Kinder, geriatrische oder neurologische Reha?
- Was hebt die Praxis von Mitbewerbern ab (USP)?
- Was spricht dafür, dass die Praxis erfolgreich wird?
- Standortanalyse
- Planzahlen zur Liquiditätsberechnung, also anvisierte Umsätze und Kosten für die ersten drei Jahre, gern als Excel-Tabelle:
- Zahl der Kunden und Patienten
- Anteil Kassenleistungen und IGeL
- Ausgaben für Miete, Personal, Marketing, Werbung, Kredite, Leasing usw.
- Vita des Existenzgründers, um die Erfahrung zu belegen
- Auftragsvolumen: Liste der gewünschten Geräte, falls schon das konkrete Angebot eines Herstellers vorliegt
Auf Basis möglichst umfangreicher Informationen von Seiten der Praxis erstellt ein Leasinggeber dann ein Angebot oder bietet auch mehrere verschiedene Leasing-Optionen an.
Die Laufzeit des Leasingvertrags darf sich zwischen 40 und 90 Prozent der Abschreibungsdauer der Geräte bewegen. Zum Ablauf der Leasingzeit stellt der Leasingnehmer die Objekte zur Abholung bereit. Der Leasinggeber kann dem Leasingnehmer auch anbieten, die Geräte zu übernehmen, wobei der vorher kalkulierte Restwert nicht dem tatsächlich zu bezahlenden Betrag entsprechen muss. Um technisch immer up-to-date zu sein, entscheiden sich viele Praxen nach Ende der Laufzeit für neue Geräte und einen neuen Leasingvertrag. Dies hängt auch von der Marktsituation, den eigenen finanziellen Möglichkeiten und von der Art der Geräte ab. Therapieliegen werden beispielsweise gerne im Rahmen einer Teilablöse übernommen, da sich hierbei der technische Standard kaum verändert.
Bitte beachten Sie auch, dass die Vorgaben der Hersteller für Service und Wartung an die Leasingnehmer ausgelagert werden. Die Praxis ist also dafür verantwortlich, die Geräte in einwandfreiem Zustand wieder zurückzugeben.
Wichtiger Tipp von Robert Keck: „Schauen Sie sich bitte die AGB ganz genau an. Überprüfen Sie vor allem, ob Sie zum Ende der Vertragslaufzeit eine Kündigungspflicht haben oder nicht. Manchmal steht nämlich im Kleingedruckten, dass Sie zu einem bestimmten Zeitpunkt kündigen müssen. Andernfalls verlängert sich der Vertrag automatisch. Wir machen das nicht so. Bei uns endet der Vertrag automatisch, ohne dass der Kunde nochmals aktiv werden muss.“
Anschlussvertrag meist ein Kinderspiel
Möchte man nach Ablauf eines Leasingvertrags einen Vertrag für neue Geräte abschließen, ist dies meist sehr viel einfacher erledigt als ein Erstvertrag bei Praxisgründung. Damit die Bonitätsprüfung möglichst schnell über die Bühne geht, empfiehlt Robert Keck Praxisinhabern: „Schauen Sie, dass Sie mit Ihren Geschäftszahlen immer up-to-date sind und gehen Sie immer wieder aktiv auf die Creditreform zu, um positiv bewertet zu werden.“
Als Wirtschaftsauskunftei sammelt die Creditreform (Crefo) Daten zur Kreditwürdigkeit von Unternehmen und stellt diese beispielsweise Banken und Finanzdienstleistern zur Verfügung. „Eine gute Crefo-Bewertung ist die halbe Miete“, so der Leasing-Experte. „Liefern Sie der Crefo regelmäßig relevante Unterlagen wie etwa gute betriebswirtschafliche Auswertungen, Jahresabschlüsse, Steuerbescheide und Unterlagen Ihres Steuerberaters. So sorgen Sie selbst dafür, dass Sie gut dastehen.“ Auch Fortbildungszertifikate, die Zulassung als Physiotherapeut oder der Hinweis auf die eigene Website können zu einer positiven Bewertung bei der Crefo beitragen.
Die Berater von proxoconsult unterstützen Kundinnen und Kunden gerne auf dem Weg zum passenden Leasing-Vertrag – sei es im Rahmen der Existenzgründung oder bei Investitionen in bestehenden Einrichtungen. Im Rahmen von proxofinance entwickeln wir für Sie langfristige Lösungen, individuell angepasst an die jeweiligen Anforderungen. Bei der betriebswirtschaftlichen Planung kommt neben erfahrenen Beratern auch das Software-Tool proxowin zum Einsatz. Außerdem stehen die proxoconsult-Berater Ihnen auch bei der Erstellung des Businessplans sowie bei Gesprächen mit Banken, Leasinggebern oder Steuerberatern hilfreich zur Seite.