Erweiterte Ambulante Physiotherapie


Die Unfallversicherungsträger stellen eine umfassende medizinische Rehabilitation sicher. Für spezielle Verletzungen/Berufskrankheiten kann eine EAP in beteiligten Therapieeinrichtungen erforderlich werden. Bei diesen Therapien handelt es sich um die Kombination von Behandlungselementen aus:

  • Physiotherapie/Krankengymnastik
  • Medizinischer Trainingstherapie
  • Elektrotherapie
  • Hydro- und Thermotherapie
  • Mechanotherapie (z. B. Manuelle Lymphdrainage und Massage)
  • Ergotherapie (auch in Kooperation, nach Möglichkeit in den Räumen der EAP-Einrichtung)

Sie dient damit insbesondere der Funktionswiederherstellung oder Funktionsverbesserung nach Unfallverletzungen mit Störungen ganzer Funktionsketten oder nach Berufskrankheiten.

Damit die Kombination aus Krankengymnastik, medizinischer Trainingstherapie und Physiotherapie im Therapieverlauf bestmöglich wirken kann, erfolgt die erweiterte ambulante Physiotherapie als Intensivprogramm mit täglich zwei bis drei Stunden Therapie pro Behandlungstag.

Anforderungen

Personal


Ärztliche Beteiligung

  • Die Therapieeinrichtung hat eine enge Kooperation mit einem Facharzt für "Orthopädie und Unfallchirurgie", einem Facharzt für "Chirurgie" mit Schwerpunktbezeichnung "Unfallchirurgie" oder einem Facharzt für "Orthopädie" vertraglich zu regeln.
  • Dieser hat über praktische Erfahrungen in der EAP und der physikalischen Therapie sowie in der unfallmedizinischen Behandlung zu verfügen, z. B. durch Nachweis der Weiterbildungskurse zum Erwerb der Zusatzbezeichnung "Physikalische Therapie und Balneologie" oder Facharzt für "Physikalische und Rehabilitative Medizin" vertraglich zu regeln.
  • Weiterhin gefordert ist hier der Nachweis einer vollschichtigen Tätigkeit von mindestens zwei Jahren in einer Abteilung zur Behandlung Schwer-Unfallverletzter eines zum Verletzungsartenverfahren zugelassenen Krankenhauses. Dies ist durch ein qualifiziertes Zeugnis des für diese Abteilung verantwortlichen Arztes nachzuweisen.

Behandlungsteam

  • Mindestens 5 Personen, davon mindestens 2 Physiotherapeuten, 1 Masseur und med. Bademeister, 1 Sportlehrer sowie eine weitere Person der vorgenannten Berufsgruppen.
  • Zusätzlich ist das Behandlungsteam durch einen Ergotherapeuten zu ergänzen. Dieses kann auch durch eine Kooperation erfolgen.


Gerätemindestausstattung

  • Isokinetisches System einschließlich Computerdiagnose und Aufzeichnungsgerät oder andere Analysegeräte zur Messung von Kraft und Leistung an oberen Extremitäten, unteren Extremitäten und Rumpf, z. B. durch mit Messeinheiten ausgestattete Geräte
  • Eine ausreichende Anzahl von medizinischen Trainingsgeräten für untere Extremitäten, obere
    Extremitäten und Rumpf (mindestens jeweils zwei)
  • Zugapparat
  • Deckenschlingengerät (Schlingentisch) oder Bewegungsbad
  • Höhenverstellbare Therapieliegen
  • Dynamisches Fahrradergometer und Oberkörperergometer
  • Weichbodenanlage mit einer Mindestaufpolsterung von 30 cm und einer Mindestgröße von 1,5 x 2 Meter
  • Apparative Ausstattung zur Koordinationsschulung (z. B. Trampolin, Posturomed)
  • Sprossenwand
  • Gehbarren
  • Spiegel für die Therapie
  • Laufband
  • Einrichtung und Geräte für Kryotherapie
  • Aufbereitungsanlage für Wärmebehandlungen
  • Elektrotherapiegeräte für nieder-, mittel- und hochfrequente Behandlung (insbesondere Tens, Elektromyostimulation, Ultraschalltherapiegerät)
  • Motorbewegungsschiene für Schulter und Knie

Mögliche Geräteausstattung

compass MTT

Medizinische Trainingstherapie, Seilzüge und Trainingsbänke

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