LIEFERBEDINGUNGEN DER PHYSIOMED ELEKTROMEDIZIN AG
1. Es gelten die AGB der Physiomed Elektromedizin AG.
2. Voraussetzungen für eine ordnungsgemässe Lieferung
- Befestigte Zugangswege für Transport und Einbringung der Geräte (sehr wichtig)
- Ausreichende Parkplätze, ggf. Parkgenehmigungen
- Durchgängige Parkmöglichkeit ohne Zeitbeschränkung
- Freie und sichere Wege in die Trainings- bzw. Therapieräume
- Fertiggestellte Räumlichkeiten
- Die Räumlichkeiten für die anzuliefernden Geräte müssen frei sein, um das Aufstellen der Geräte an die Bestimmungsposition zu ermöglichen
- Abgeschlossene und abgenommene Arbeiten von Trockenbauern, Malern und Elektrikern
- Funktionierende und abgenommene Aufzüge, falls Aufzüge vorhanden sind
- Steckdosen ausreichend vorhanden, ggf. Netzwerkanschluss ebenfalls vorhanden
- Bei Lieferung von Seilzügen muss die Wandbeschaffenheit ausreichend sein
- Genaue Angaben über Tür- und Aufzugsmasse, Stufen, Absätzen, Kanten usw. Das „Protokoll Vor-Ort-Besichtigung“ muss vom Besteller ausgefüllt mindestens 2 Wochen vor Lieferung vorliegen.
- Benennung und Anwesenheit eines Verantwortlichen auf Bestellerseite für die Unterzeichnung der Lieferscheine, Dokumente, Genehmigung der Einbringungs-Stunden etc.
- Der Boden der Einbringung muss für entsprechend schwergewichtiger Geräte beschaffen sein, ansonsten kann proxomed keine Haftung für etwaige Beschädigung übernehmen
3. Voraussetzungen für eine ordnungsgemässe Inbetriebnahme und IT-Integration
Die Einweisung und IT-Integration der Geräte kann nur erfolgen, wenn zusätzlich zu den Voraussetzungen für die Lieferung, die Einrichtung hinsichtlich ihrer technischen Voraussetzungen und Einrichtungen funktionsfähig vorgefunden wird:
- Die Geräte müssen an ihrer Bestimmungsposition stehen und dürfen seit der Lieferung nicht bewegt worden sein
- Kein Baustellenbetrieb bei Neubau oder Umbau
- Keine arbeitenden Handwerker am Tag der Installation
- Vom TÜV/Elektriker abgenommene Stromversorgung sowie eine bereits vorgenommene offizielle Bauabnahme
- Bei Verkäufen mit vernetzten LAN Komponenten eine strukturierte Verkabelung nach EN 50173-1 entsprechend der IT-Checkliste sowie ein funktionierender Internetzugang für die Geräte
- Bei IT-Integrations-Einsätzen ist die Erreichbarkeit oder Anwesenheit des Netzwerkadministrators des Bestellers sowie das Vorhandensein aller notwendigen Passwörter Voraussetzung
4. Voraussetzungen für eine ordnungsgemässe Einweisung und der Schulung
Die Einweisung und die Schulung findet an einem Werktag statt. Das muss bei der Terminplanung berücksichtigt werden.
Um eine ordnungsgemässe und erfolgreiche Einweisung und Schulung durchzuführen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die teilnehmenden Therapeuten müssen vom Therapiebetrieb freigestellt und durchgehend anwesend sein.
- Die Geräte müssen an ihrer Bestimmungsposition stehen und dürfen seit der Lieferung nicht bewegt worden sein.
- Keine Störungen durch Telefonate, Patientenfragen, Handwerkerfragen.
5. Folgen bei nicht vorhandenen Voraussetzungen
Unsere Mitarbeiter sind nicht berechtigt, Lieferungen, Inbetriebnahmen, IT-Integration, Einweisungen oder Schulungen durchzuführen, wenn die o. g. Voraussetzungen nicht erfüllt sind bzw. sind befugt, die Arbeiten abzubrechen, sobald sie feststellen, dass o.g. Voraussetzungen nicht erfüllt sind. In einem solchen Fall hat der Besteller die Zusatzaufwendungen zu tragen, die uns durch das Nichtvorhandensein der Voraussetzungen entstehen, wie Reisekosten, Stundensätze, Arbeitsausfall etc. Der Besteller hat auch die Kosten für Verschiebungen der Arbeiten zu tragen, wenn er uns nicht spätestens 2 Wochen vor Lieferung, Inbetriebnahme, IT-Integration, Einweisung oder Schulung über das Fehlen der Voraussetzungen informiert.
Stand: 01.09.2023